Qualitätsmanagement

Gesetzliche Grundlagen SGB V §§ 135a, 136a, 136b

Verpflichtung zur Qualitätssicherung:
Am 31.12.2006 trat die Qualitätsmanagemant – Richtline vertragszahnärztliche Versorgung in Kraft. Danach sind alle an der vertagszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztlichen Einrichtungen gesetzlich verpflichtet bis Ende 2010 ein Praxisinternes Qualitätsmanagemant einzuführen und weiterzuentwickeln.

Die KZV wird ab diesem Zeitpunkt jährlich die schriftliche QM Dokumentation von mindestens 2%  zufällig ausgewählter Zahnärzte prüfen.

§3 Grundsätzliche Anforderungen:

Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind:

  • Erhebung und Bewertung des Ist – Zustands
  • Definition von Zielen
  • Beschreibung von Prozessen und Verantwortlichkeiten
  • Ausbildung und Anleitung aller Beteiligten
  • Durchführung von Änderungsmaßnahmen
  • Erneute Erhebung des Ist- Zustandes
  • Praxisinterne Rückmeldung über die Wirksamkeit con QM Maßnahmen

 

Vorteile

Externe Implementierung

  • Verhindert Konflikte im Team
  • Entlastet, da die Personalbindung gering ist
  • keine zusätzlichen Kosten für Software
  • Ermöglicht einen leichten Einstieg ins QM
  • Erfüllt die gesetzlichen Vorschriften
  • Sichert die kurzfristige Umsetzung
  • Ermöglicht die Anwesenheit aller Mitarbeiter
  • Erspart Reisekosten und Schulungskosten
  • Einfache Integration in das Tagesgeschäft
  • Bietet schnelle und präzise Abgleichung mit der Praxisleitung
  • Optimiert die Schulungen im normalen Arbeitsalltag

Ziele

Was können wir erreichen

  • Steigerung der Patientenzufriedenheit
  • Teamgeiststärkung
  • Aktives Einbringen jedes einzelnen Mitarbeiters
  • Steigerung der Wirtschaftlichkeit
  • Verringerung der Versicherungskosten
  • In allen belangen einen optimalen Ansprechpartner
  • Gestaltung neuer Werbemaßnahmen
  • Weiterentwicklung eigener Ideen
  • Innovative Praxiskonzepte
  • Nicht mehr nur effektiv arbeiten, sondern effizient

Leistungsangebot

Ich unterstütze und begleite Sie bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagement-Systems.

Und sollten Sie eine Zertifizierung anstreben, unterstütze ich Sie auch dabei.

Die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems kann nur individuell erfolgen.

Sie entscheiden wie Ihr QM-System gestaltet sein soll, wie umfangreich und wie viel Unterstützung Sie benötigen.

Meine Leistungspakete habe ich auf Ihr Qualitätsverständnis abgestimmt:

Fördermöglichkeiten

Auch Sie als Mediziner haben die Möglichkeit eine Förderung für Unternehmensberatung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der europäischen Union zu erhalten.

Auszug aus dem Regelwerk:

Gegenstand der Förderung

Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. 

Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.

Antragsberechtigte

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und

  1. weniger als 250 Personen beschäftigen,
  2. einen Jahresumsatz von nicht mehr als 50 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von nicht mehr als 43 Millionen Euro haben,
  3. sich nicht zu 25 Prozent oder mehr ihres Kapitals oder ihrer Stimmrechte im Besitz eines oder mehrerer Unternehmen befinden.

(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle)

Gerne berate ich Sie auch dahingehend und übernehmen die Bürokratie.