Verpflichtung zur Qualitätssicherung:
Am 31.12.2006 trat die Qualitätsmanagemant – Richtline vertragszahnärztliche Versorgung in Kraft. Danach sind alle an der vertagszahnärztlichen Versorgung teilnehmenden Zahnärzte und zahnärztlichen Einrichtungen gesetzlich verpflichtet bis Ende 2010 ein Praxisinternes Qualitätsmanagemant einzuführen und weiterzuentwickeln.
Die KZV wird ab diesem Zeitpunkt jährlich die schriftliche QM Dokumentation von mindestens 2% zufällig ausgewählter Zahnärzte prüfen.
§3 Grundsätzliche Anforderungen:
Grundelemente eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements sind:
Externe Implementierung
Was können wir erreichen
Ich unterstütze und begleite Sie bei dem Aufbau und der Weiterentwicklung eines internen Qualitätsmanagement-Systems.
Und sollten Sie eine Zertifizierung anstreben, unterstütze ich Sie auch dabei.
Die Einführung und Weiterentwicklung eines Qualitätsmanagement-Systems kann nur individuell erfolgen.
Sie entscheiden wie Ihr QM-System gestaltet sein soll, wie umfangreich und wie viel Unterstützung Sie benötigen.
Meine Leistungspakete habe ich auf Ihr Qualitätsverständnis abgestimmt:
Auch Sie als Mediziner haben die Möglichkeit eine Förderung für Unternehmensberatung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der europäischen Union zu erhalten.
Auszug aus dem Regelwerk:
Gegenstand der Förderung
Allgemeine Beratungen und spezielle Beratungen zu Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagement, Kooperation, Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating.
Darüber hinaus werden Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen von Unternehmerinnen oder Migranten/-innen zur Unternehmensführung sowie Beratungen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert.
Antragsberechtigte
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe, die mindestens ein Jahr am Markt bestehen und
(Quelle: Bundesamt für Wirtschaft und Ausführkontrolle)
Gerne berate ich Sie auch dahingehend und übernehmen die Bürokratie.